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Betriebs-Check: Ist Ihr Betrieb vorbereitet?

Sieben Angaben, sofort ein Ergebnis: So viele Ersthelfer und Brandschutzhelfer braucht Ihr Betrieb.

Ihr Betrieb in sieben Angaben

Was für ein Betrieb ist es?
Wann war die letzte Aus- oder Fortbildung Ihrer Ersthelfer?
Wie hoch ist die Brandgefährdung?

Die Regeln hinter dem Check

Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?

Nach DGUV Vorschrift 1 (§ 26) muss bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent, in sonstigen Betrieben 10 Prozent. Planen Sie Urlaub, Krankheit und Schichten mit ein.

Wie oft müssen Ersthelfer fortgebildet werden?

In der Regel alle zwei Jahre. Die Fortbildung umfasst wie die Ausbildung 9 Unterrichtseinheiten und findet an einem Tag statt.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

Nach der ASR A2.2 ist bei normaler Brandgefährdung, zum Beispiel in Büros, in der Regel ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen betriebsfremden Personen oder Schichtbetrieb kann eine höhere Zahl nötig sein. Maßgeblich ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Wie oft muss die Ausbildung wiederholt werden?

Die DGUV Information 205-023 empfiehlt, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen sollte früher aufgefrischt werden.

Wer trägt die Kosten der Ersthelfer-Ausbildung?

Die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer übernimmt in der Regel der zuständige Unfallversicherungsträger, also Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Bei BGN, BGW und Unfallkasse NRW ist vorab eine Kostenübernahmeerklärung oder ein Gutschein anzufordern. Die Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.

Wir schulen bei Ihnen vor Ort

Unsere Ausbilder kommen in Ihren Betrieb, deutschlandweit. Haben Sie keinen eigenen Raum, nutzen wir eine unserer Ausbildungsstätten.

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