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Nevigeser Str. 287 42553 Velbert Tel.: 0700 83 66 24 35 7 E-Mail: verwaltung@sanitaetsdienst.net

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  2. AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der Sanitätsdienst TENNAGELS GmbH für den Bereich „Ausbildung“. Stand: 30. Mai 2023.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Dienstleistungen, auch die zukünftigen, erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers widersprechen wir hiermit.

Für das Vertragsverhältnis gelten, soweit nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart worden ist, die nachstehenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen, solche in Bestellungen oder Anforderungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich anerkannt sind. Sie verpflichten uns ohne Anerkennung auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Das gleiche gilt, wenn wir ganz oder teilweise die bestellte Ware ausliefern, Leistung erbringen oder Zahlungen annehmen.

Mit der Anmeldung werden die folgenden Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen anerkannt:

1. Anmeldung / Teilnahmevoraussetzung

Die Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen ist schriftlich (Brief, Fax, Mail) bei der Sanitätsdienst Tennagels GmbH, 42553 Velbert, Nevigeser Str. 287 vorzunehmen. Sofern Sie sich rechtzeitig, mindestens 3 Wochen vor Beginn des Seminars/Lehrgangs, anmelden, bestätigt die Sanitätsdienst Tennagels GmbH Ihre Anmeldung schriftlich; bei kurzfristiger Anmeldung gilt die Rechnung als Anmeldebestätigung. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien bleiben davon unberührt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so informiert die Sanitätsdienst Tennagels GmbH hierüber schriftlich. Die in der Lehrgangs-/Seminarausschreibung angegebenen Teilnahmevoraussetzungen sind bei der Anmeldung schriftlich nachzuweisen.

Ausgenommen hiervon sind Schulungen „Erste Hilfe“. In unserer Schulungsstätte werden wöchentlich solche Kurse angeboten. Eine Anmeldung hierzu ist nicht erforderlich. Das rechtzeitige Erscheinen zum Lehrgangsbeginn ist ausreichend.

2. Zahlungsbedingungen

Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist die Zahlung mit Zugang der Rechnung fällig, spätestens jedoch 14 Tage vor Kurs-/Lehrgangsbeginn. Bei verspäteter Zahlung kann die Sanitätsdienst Tennagels GmbH den Teilnehmer* von der Teilnahme ausschließen. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter zu erfolgen.

Kosten für Lernmittel, Prüfungen, Lernbilanzen sowie Verpflegung und Unterkunft werden gesondert berechnet.

3. Widerrufsrecht

Ist der Teilnehmer Verbraucher, so hat er das Recht, den Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist die Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Anmeldungen, die von Unternehmen oder Selbstständigen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgen.

Der Widerruf muss schriftlich an folgende Anschrift erfolgen: Sanitätsdienst Tennagels GmbH, Nevigeser Str. 287, 42553 Velbert. Nach Ausübung des Widerrufsrechts werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Frist von zwei Wochen nach Vertragsschluss begonnen hat oder von ihm veranlasst wurde.

Der Teilnehmer stimmt hiermit der sofortigen Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 2 Wochen zu.

4. Rücktritt

Bei Lehrgängen/ Seminaren kann der Teilnehmer über die gesetzlichen Vorschriften hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens zehn Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich der Sanitätsdienst Tennagels GmbH mitteilt. Maßgeblich ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Sanitätsdienst Tennagels GmbH. Bei fristgerechtem Rücktritt wird eine Verwaltungskostenpauschale von 10 Prozent des Teilnehmerentgeltes/der Gebühr, mindestens aber € 20,00, fällig. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgeltes/der vollen Gebühr verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist möglich.

Das Recht zur fristlosen Kündigung wegen einer von der Sanitätsdienst Tennagels GmbH zu vertretenden Pflichtverletzung bleibt unberührt.

5. Kündigung

Länger laufende Lehrgänge/Seminare sind in Semester oder Module aufgeteilt. Bei den vorgenannten Veranstaltungen kann der Teilnehmer den Vertrag zum jeweils nächsten Semester oder jeweiligen Modul kündigen. Die Kündigung muss unter Einhaltung von zehn Werktagen vor Beginn des jeweils nächsten Semesters oder Moduls schriftlich gegenüber der Sanitätsdienst Tennagels GmbH erfolgen. Maßgeblich ist hierbei der Eingang der Kündigung bei der Sanitätsdienst Tennagels GmbH. Bei fristgerechter Kündigung wird eine Verwaltungskostenpauschale von 10 Prozent des jeweils nächsten Semester- bzw. Modulentgeltes, mindestens aber € 20,00, fällig. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur vollen Zahlung des Entgeltes verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

Die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist möglich.

6. Absage, Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen

Die Sanitätsdienst Tennagels GmbH hat das Recht, Veranstaltungen, die nicht die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreichen oder aus anderen wichtigen Gründen mit einer Frist von mindestens drei Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte/Gebühren werden in diesem Falle unverzinst zurückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche werden ausgeschlossen.

Die Unterrichtstermine der Lehrgänge werden im jeweiligen Programm bekannt gegeben.

Im Falle eines kurzfristigen Ausfalls des Lehrgangs durch Erkrankung des Dozenten oder andere unvorhersehbare Umstände wird der Teilnehmer durch den Lehrgangsleiter oder die Sanitätsdienst Tennagels GmbH informiert. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Bei Ausfall von Seminarteilen können neben den regulären Unterrichtszeiten Nachholtermine an anderen unterrichtsfreien Tagen anberaumt werden, soweit dies den Teilnehmern zumutbar ist. Hierfür besteht ebenfalls kein Anspruch auf die Kompensation von eventuell entstandenen Reisekosten oder sonstigen Auslagen.

7. Wechsel der Dozenten

Die Sanitätsdienst Tennagels GmbH hat das Recht, im Falle von Krankheit, kurzfristigen Terminkollisionen oder aus ähnlichen Gründen einen anderen Dozenten als den zunächst vorgesehenen zu bestimmen.

Der Wechsel eines Dozenten oder eine Verschiebung im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts/der Gebühr.

8. Ausschluss von der Teilnahme

Die Sanitätsdienst Tennagels GmbH ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei Zahlungsverzug, Störungen der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, Fehlen der in der Anmeldung zugesicherten Teilnahmevoraussetzungen, nicht-erfolgreiche Absolvierung von Zwischenprüfungen oder Lernbilanzen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

In diesen Fällen hat die Sanitätsdienst Tennagels GmbH einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes/der vollen Gebühr bzw. des Semester- oder Modulbeitrages.

9. Haftung / Hausordnung / Verschwiegenheit

Die Haftung der Sanitätsdienst Tennagels GmbH, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Sanitätsdienst Tennagels GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Während des Lehrgangs/Seminars entstandene Schäden sind der Seminarleitung und Institutsleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Hausordnung ist bei Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Sanitätsdienst Tennagels GmbH zu beachten, die Verschwiegenheitsverpflichtung insbesondere von persönlich Besprochenem wird mit der Anmeldung uneingeschränkt anerkannt.

Die Haftung für unvorhersehbare atypische Schäden wird ausgeschlossen. Die Sanitätsdienst Tennagels GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Sanitätsdienst Tennagels GmbH, unabhängig davon, ob materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

10. Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der elektronischen Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden.

11. Abrechnung der Kursgebühren über Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse

Bei Schulungen, die über eine Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft abgerechnet werden sollen, ist vorab eine Kostenübernahme durch die zuständige BG zu klären. Nur bei Vorlage dieser Übernahmeerklärung ist die Schulung für den Besteller kostenfrei.

Bei der Abrechnung der Kursgebühren über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gilt:
Der Anmeldende verpflichtet sich, das zur Kostenübernahme der Kursgebühren notwendige Formular der Sanitätsdienst Tennagels GmbH vollständig ausgefüllt bis spätestens zum Kursbeginn zukommen zu lassen bzw. mitzubringen.

Bei Unterlassen der Beantragung oder schuldhafter Verzögerung durch den Auftraggeber bis zum Ende des Kurses, hat dieser die entstehenden Kosten zu tragen, sofern diese nicht mehr durch den Kostenträger übernommen werden.

Liegt das Formular zur Kostenübernahme gegenüber der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse nicht vor, gilt:
Dem Teilnehmer wird die Teilnahmebescheinigung unabhängig vom erfolgreichen Besuch des Kurses nicht ausgehändigt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zusendung des Formulars zur Kostenabrechnung bis spätestens 14 Tage nach Kursbesuch zu erwirken.
Liegt nach 14 Tagen das Formular zur Kostenabrechnung nicht vor, werden die Kursgebühren dem entsprechenden Unternehmen unmittelbar in Rechnung gestellt.

12. Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen

Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie das Abbedingen der Schriftform bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Für Betriebe, Behörden oder Vereine besteht die Möglichkeit gesonderte Schulungstermine für Erste-Hilfe, Erste-Hilfe-Training usw. zu vereinbaren. Wird die Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen unterschritten, wird die Differenz zwischen tatsächlichen und erforderlichen Teilnehmern dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Abwesenheit an Kursen ohne vorliegende fristgerechte Abmeldung zieht die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurspreise nach sich.

Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sich oder weitere Dritte Personen durchgeführt hat bzw. an das Unternehmen oder den Verein, in dessen Auftrag die Person sich oder weitere Dritte angemeldet hat.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt.

Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.

14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Velbert

Velbert, den 30. Mai 2023

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