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Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Sanitätsdienst TENNAGELS GmbH möchte, dass alle Menschen diese Website nutzen können: Informationen lesen, Kurse finden und sich anmelden. Diese Erklärung gilt für www.sanitaetsdienst.net.
Stand der Barrierefreiheit
Die Website ist nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, und der europäischen Norm EN 301 549 aufgebaut. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle steht noch aus. Bis dahin beruht diese Erklärung auf unserer eigenen Bewertung.
Was wir umgesetzt haben
- Alle Funktionen sind mit der Tastatur bedienbar, der Fokus ist deutlich sichtbar.
- Überschriften, Listen, Formulare und Schaltflächen sind für Vorleseprogramme ausgezeichnet.
- Bilder mit Inhalt haben eine Textbeschreibung.
- Texte lassen sich ohne Verlust auf 200 Prozent vergrößern, die Seite passt sich jedem Bildschirm an.
- Bewegungen werden abgeschaltet, wenn Ihr Gerät das wünscht. Sie können sie auch selbst ausschalten.
- Formulare nennen Fehler in Worten und direkt am betroffenen Feld.
- Über den runden Knopf unten rechts stellen Sie Schriftgröße, Kontrast, Abstände und Schriftart ein.
Bekannte Einschränkungen
- Die Kursanmeldung läuft über den HiOrg-Server eines anderen Anbieters. Auf dessen Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss. Wir melden Sie auf Wunsch gerne telefonisch an.
- Ältere PDF-Dokumente im Downloadbereich sind nicht vollständig barrierefrei. Wir senden Ihnen die Inhalte auf Anfrage in anderer Form zu.
- Videos haben derzeit keine Untertitel.
- Die rote Schrift auf gelbem Grund im Kopf der Seite gehört zu unserem Erscheinungsbild. Der Firmenname steht zusätzlich als Text zur Verfügung.
Barrieren melden
Sie stoßen auf ein Hindernis oder brauchen eine Information in anderer Form? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir antworten so schnell wie möglich.
verwaltung@sanitaetsdienst.net 0700 83 66 24 35 7
Zuständige Stelle
Für die Überwachung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig.
Stand dieser Erklärung: Oktober 2026